Reisen bedeutet dem Alltag zu entfliehen und das tägliche Einerlei zu vergessen. Es müssen aber trotzdem einige Reiseformalitäten vor und nach der Abreise eingehalten werden.
Gültiger Reisepass. Er muss mindestens noch 6 Monate nach Wiederausreise gültig sein.
Visum abhängig vom Herkunftsland. Für Staatsbürger von Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz genügt für die Einreise nach Marokko der gültige Reisepass.
Impfungen : Derzeit keine vorgeschrieben, beachten Sie bitte die aktuellen Impfempfehlungen von Gesundheitsamt, Tropeninstitut oder Ihrem Hausarzt.
Währung : Die Landeswährung ist der Marokkanische Dirham.
Kreditkarte.
Versicherungskarte.
Persönliche Dokumente.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links :
- Österreich : www.bmeia.gv.at
- Deutschland : www.auswaertiges-amt.de
- Schweiz : www.eda.admin.ch
Bevor Sie sich für eine Reise anmelden prüfen Sie bitte, ob alle notwendigen Formalitäten erfüllt sind :
Sind Sie im Besitz der in der Reisebeschreibung angegebenen Ausweisdokumente bzw. sonstigen Unterlagen?
Sind Sie am Laufenden über eventuell vorgeschriebene Impfungen?
Egal aus welchem Land Sie kommen – wir beraten Sie gerne betreffend der vorgeschriebenen Formalitäten bei den zuständigen Behörden und kennen die notwendigen Behördengänge. Marokko individuell steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Manche Fluggesellschaften befördern keine Kinder im Babyalter, wenn Sie nicht von ihren Eltern oder verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden. Wir raten Ihnen dringend, sich bei Ihrer Fluggesellschaft entsprechend zu erkundigen.
Abhängig vom Reiseziel und den Reisebedingungen sind bei Marokko individuell Kinder in Begleitung Ihrer Eltern, unabhängig vom Alter, willkommen. Anmeldeformulare für Minderjährige müssen von den Eltern unterschrieben werden.
Minderjährige müssen im Besitz eines eigenen Personalausweises oder Reisepasses sein.
Einträge von Kindern in den Pässen der Eltern sowie ältere Reisepässe werden abgewiesen.
Unabhängig vom Reiseziel empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei der die Ausschlussklauseln und die erstattungsfähigen Kosten, nicht nur für Arzneimittel sondern auch für Krankenhausaufenthalte und Operationen, genau geprüft werden sollten. Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft sowie Polizzennummer müssen leicht zugänglich sein.
Behandlungskosten und Kosten für einen Krankenhausaufenthalt variieren von einem Land zum anderen enorm. Ebenso die angebotene Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaften. Es ist wichtig, dass Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer Versicherung darüber entsprechend informieren.